Satzung des Lufthansa Sportverein Köln e.V.
Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen werden.
b) durch Austritt aus dem Verein, der je Sportart gegenüber dem jeweiligen Spartenleiter schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresende (30.06. bzw. 31.12.) zu erklären ist. c) durch Ausschluß durch die Spartenversammlung unter Beachtung des nachstehenden Verfahrens:
d) durch Ausschluß durch den Vorstand unter Beachtung des nachstehenden Verfahrens:
e) automatisch zum nächsten Kündigungstermin, wenn das Mitglied dem Verein keine Einzugsermächtigung für die Beiträge erteilt oder eine bestehende Einzugsermächtigung widerruft, ohne sofort eine neue zu erteilen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Mit dem Austritt oder Ausschluß erlöschen alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beiträge und sonstige Forderungen.
Für die Positionen des Vorstandes und der Spartenleiter kann das passive Wahlrecht jedoch nur von Betriebsangehörigen und Altangehörigen der Deutschen Lufthansa ausgeübt werden. Sie müssen darüber hinaus die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen. Die Mitgliedschaft verpflichtet ...
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Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder dessen Stellvertreter unter Mitteilung der Tagesordnung sowie Angabe von Ort und Zeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Der Vorsitzende des Vorstandes oder dessen Stellvertreter beruft nach den gleichen Regeln umgehend eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, wenn die Einberufung...
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind spätestens sieben Tage vor deren Beginn beim Vorstand des Vereins schriftlich einzureichen.
Der Vorstand kann bis auf fünf Mitglieder erweitert werden. Der Vorstand bestimmt die Richtlinien für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins. Er beschließt alle Maßnahmen, die er für erforderlich hält, um die Zwecke des Vereins zu verwirklichen. Darüberhinaus führt er die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung verantwortlich. Dem Vorstand obliegt im besonderen:
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands (Präsident) alleine oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands (Vizeprasident) zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.
Für die Beschlußfassung des Sportausschuß gilt:
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Vereinsanschrift
-
Elke Seulberger-Traoré
Vorsitzende
Kreuzbergstr. 17
50226 Frechen
- +49 151 6546 2875
-
elke.seulberger@lsv-koeln.de
vorstand@lsv-koeln.de
Vereinsanschrift
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Elke Seulberger-Traoré
Vorsitzende
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elke.seulberger@lsv-koeln.de
vorstand@lsv-koeln.de
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