Versicherungsschutz

Stand 03-2021

Grundsätzlich gilt:
Die sportliche Betätigung im Lufthansa Sportverein Köln fällt nach der Definition der Berufsgenossenschaft und auch höchstrichterliche Rechtsprechung, nicht mehr unter den Begriff „Betriebssport“. Daher sind im Schadensfall (Unfall/Verletzung) keine Leistungen seitens der Berufsgenossenschaft zu erwarten. Damit wird die sportliche Aktivität im Lufthansa Sportverein Köln dem normalen Lebensrisiko zugeordnet, für das jeder für sich selbst Sorge zu tragen hat. Für den Fall eines Unfalls oder einer Verletzung empfiehlt sich daher eine eigene Vorsorge. Arbeitnehmer der Lufthansa sind allerdings in der Regel krankenversichert. Eine private Unfallversicherung bietet darüber hinaus eine zusätzliche individuelle Absicherung.

ARAG-Sportversicherung
Durch die Mitgliedschaft des Lufthansa Sportverein Köln im Betriebssport-Kreisverband (BKV) und seine automatische Einbindung über den Stadtsportbund (SSBK) bis hin zum Deutschen Betriebssportverband e.V. (DBSV) ergibt sich jedoch, dass wir über den Landessportbund (LSB NRW) in der Sporthilfe e.V. der Sportversicherung der ARAG mitversichert sind. Dort sind der Lufthansa Sportverein Köln und seine Mitglieder gegen unterschiedliche Risiken versichert. Der genaue Versicherungsumfang kann auf den Internetseiten der ARAG-Sportversicherung eingesehen werden.

Links zur ARAG-Sportversicherung

Im Fall des Falles....wenden Sie sich bitte...

Bitte wenden Sie sich im Falle eines Unfalls, einer schwerwiegenden Verletzung oder eines anderen Schadens, der Ihnen im Zusammenhang mit einer Aktivität im Lufthansa Sportverein Köln entstanden ist, auf jeden Fall zuerst an die jeweilige Spartenleitung. Das weitere Vorgehen und ggf. auch eine Schadensmeldung an die ARAG Sportversicherung sollte immer mit der Spartenleitung abgestimmt sein, zumal in jedem einzelnen Fall eine Stellungnahme des Vereins erforderlich ist.

Auf eine Grundregel der Versicherungsleistungen aus der ARAG-Sportversicherung möchten wir jedoch an dieser Stelle hinweisen:

Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen immer erst nach Vorleistung anderer Leistungsträger (z.B. gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe)

Damit jedoch ein Leistungsanspruch gesichert ist, sollte im Zweifelsfall eine Schadensmeldung abgegeben werden.

Gerne stehen Ihnen Ihre Spartenleitung oder der Vereinsvorstand für weitere Fragen zur Verfügung. Die Kontaktadressen werden ständig auf unserer Internetseite aktualisiert.

Eine Schadensmeldung an die ARAG Sportversicherung sollte immer mit der Spartenleitung abgestimmt sein, zumal in jedem einzelnen Fall eine Stellungnahme des Vereins erforderlich ist.

Vereinsanschrift

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